Satzung des Nordstädter Turn-Verein von 1909 Hannover e.V.

Der Verein führt den Namen „Nordstädter Turn-Verein von 1909 Hannover e.V.“ (NTV 09). Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nr. 3257 vom 21.05.1962 eingetragen. Der Vereinssitz ist Hannover.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, mit Schwerpunkt Jugendarbeit. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. In parteipolitischen, konfessionellen und rassischen Fragen verhält sich der Verein neutral ...

> Die vollständige Vereinssatzung als PDF findest Du rechts.

Unsere Satzung:

2022_NTV09_Satzung.pdf